
KfW-Förderung für Sanierungsmaßnahmen mit Fenstern und Türen
Die KfW unterstützt Sanierungsmaßnahmen mit neuen Fenstern und Türen von Privatpersonen mit zins-günstigen Krediten oder Fördermitteln. Aktuelle Förderprogramme finden Sie unter www.kfw.de
Bis zu 1.200 Euro Steuern sparen
Seit dem 01.01.2009 können Handwerkerkosten jährlich bis zum Maximalbetrag von € 6000,-- mit 20 % von der Steuer abgesetzt werden. So sind bis zu € 1.200,-- pro Jahr direkt von der Steuerschuld abzugsfähig.
Zudem gibt es regionale Förderprogramme zur Energieeinsparung oder Schallschutz. Wenden Sie sich dazu an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.
Einbruchschutz: finanziert mit Krediten oder
Zuschüssen der KfW
Wer Maßnahmen zum Einbruchschutz an einem
bestehenden Wohngebäude oder einer Eigentumswohnung
durchführen lässt, erhält je nach Höhe der
Investitionskosten Zuschüsse. Wer zusätzlich Maßnahmen
zur Barrierereduzierung umsetzt (Kombiantrag), erhält
einen erhöhten Zuschuss je nach Höhe der
Investitionskosten. Bei allen Maßnahmen sind sowohl
Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig.
Klicken Sie auf die angezeigte Broschüre der KFW für mehr Informationen